Was ist abrechenbarer Sprechstundenbedarf (Verbandstoffe)?
Der Sprechstundenbedarf (SSB) bezeichnet Produkte, welche der Arzt bei mehr als einem Patienten während der Behandlung anwendet. Die Mittel, die bei Notfällen für mehr als einen Patienten zur Verfügung stehen müssen, werden ebenfalls als Sprechstundenbedarf definiert. Der Umfang des Sprechstundenbedarfs muss den Bedürfnissen der Praxis entsprechen und in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Behandlungsfälle stehen. Andernfalls kann es in Ausnahmefällen zu Schadenersatzansprüchen kommen.
Als Sprechstundenbedarf gelten Verbandmaterial, Nahtmaterial, Mittel zur Narkose und örtliche Betäubung (z.B. Histofreezer), Desinfektionsmittel ausschließlich zur Anwendung am Patienten (z.B. kodan), Reagenzien und Testmaterialien (z.B. Combur-Test), Mittel zur Diagnostik und Therapie (z.B. Aderlassbesteck).
Zu den sogenannten Hilfsmitteln zählen die Produkte Alkoholtupfer, Augenklappen, Biopsy, Butterfly’s/Venenverweilkanülen, Cramerschienen, Dauerkatheter, Drainageschläuche, Dreiwegehähne, Einmalbiopsynadeln/Einmalpunktionsnadeln, Einmalhautstanzen, Fertighalskrawatten, Holzstäbchen, Infusionsgeräte, Spinalkanülen, Urinbeutel für Kinder und Latex-Fingerlinge.
Nicht alle in einer Praxis benötigten Materialien und Hilfsmittel gelten als Sprechstundenbedarf und können auf Rezept bezogen werden. Einige Krankenkassen fordern gesonderte Verordnungen für beispielsweise Verbandstoffe und Hilfsmittel – Mischverordnungen sind nicht zugelassen. Als Sprechstundenbedarf verordnungsfähige Hilfsmittel sind in diesem Fall in einem gesonderten Rezept aufzuführen, welches zusätzlich zu der Ziffer "9" mit der Ziffer "7" versehen werden muss.
Hinweis: SSB-Artikel sind in unserem Online-Shop mit diesem Symbol gekennzeichnet:
Worauf muss ich bei der Rezeptausstellung achten?
Füllen Sie das Rezeptformular einfach mit den von Ihnen benötigten Artikeln wie folgt aus:
Wie läuft die Abrechnung mit der Krankenkasse?
Das übernehmen wir für Sie – Sie müssen sich um nichts weiter kümmern. Einfach Rezept ausfüllen, einreichen – fertig.
Dieser Service ist für Sie kostenlos!
Wird Sprechstundenbedarf in jedem Bundesland gleich abgerechnet?
Nein. Jedes Bundesland hat eigene Bestimmungen zur Abrechnung von Sprechstundenbedarf. Bitte fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrer Krankenkasse nach, oder nehmen Sie mit uns Kontakt auf: 0800 / 600 66 30
Worauf muss ich sonst noch achten?
Bei einigen AOK-Stellen müssen Rezepte vor der Anforderung genehmigt werden.
Sie haben noch Fragen zum Sprechstundenbedarf?
Kein Problem – unsere ausgebildeten Medizinprodukteberaterinnen sind gerne für Sie da. Rufen Sie uns gleich an: 0800 / 600 66 30
Bitte beachten Sie, dass es keine bundeseinheitlichen Richtlinien zum abrechenbaren Sprechstundenbedarf gibt. Daher sind unsere Hinweise nicht verbindlich. Bitte sprechen Sie ggf. mit Ihrer Krankenkasse.
Alle Preise im Kapitel Verbandstoffe sind knapp kalkulierte AE-Preise. Bei Preisänderungen seitens der Hersteller gelten deren neue Listenpreise ab deren Inkrafttreten.
Bitte beachten Sie, dass bei den folgenden Krankenkassen eine Mischverordnung, d.h. Verbandstoffe und Hilfsmittel auf einem Rezept, nicht zulässig ist.
Die Rezepte müssen getrennt rezeptiert werden. AOK Hessen, AOK Nordost (Brandenburg), RPD Sachsen Anhalt, AOK Plus Sachsen, AOK Rheinland-Pfalz/Saarland und AOK Plus Thüringen.
Alle Änderungen auf den Rezepten bitte von der Ärztin / dem Arzt gegenzeichnen lassen!
Und ab zur Post. Bitte senden an:
PxD Praxis-Discount GmbH
Sprechstundenbedarf
Hans-Wunderlich-Straße 7
D-49078 Osnabrück