PxD | Sprechstundenbedarf

Sprechstundenbedarf

Als Sprechstundenbedarf (SSB) gelten medizinische Produkte, die Ärzte regelmäßig während der Patientenbehandlung verwenden. Ebenso fallen Mittel, die bei medizinischen Notfällen in einer Praxis vorhanden sein müssen, in die Kategorie des Sprechstundenbedarfs. Dieser Bedarf ist bei der Krankenkasse abrechenbar und muss im Umfang dementsprechend mit den Bedürfnissen der jeweiligen Praxis übereinstimmen. Der Bedarf ergibt sich aus der Anzahl der Behandlungsfälle – bei Täuschungsversuchen kann es hier zu Schadensersatzansprüchen seitens der Krankenkasse kommen.

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Sprechstundenbedarf oder Hilfsmittel?
Wir klären es - Folgende Produkte gelten als Sprechstundenbedarf (SSB):

Die Artikel, die täglich in der Praxis benötigt werden, stellen nicht gleich abrechenbaren Sprechstundenbedarf oder Hilfsmittel dar. Bitte beachten Sie, dass bei nachfolgenden Krankenkassen eine Mischverordnung, d.h. Verbandstoffe und Hilfsmittel nicht zulässig ist. Hier müssen die Rezepte getrennt rezeptiert werden: AOK Hessen, AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, AOK Nordost (Brandenburg), D Sachsen Anhalt, AOK Plus Sachsen und AOK Plus Thüringen.

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Grundsätzlicher Sprechstundenbedarf:

  • Verband- und Nahtmaterial
  • Desinfektionsmittel ausschließlich zur Anwendung am Patienten (z.B. Kodan)
  • Reagenzien und Testmaterialien (z.B. Combur-Test)
  • Mittel zur Diagnostik und Therapie (z.B. Aderlassbesteck)

Außerdem können sogenannte Hilfsmittel bei der Krankenkasse in Rechnung gestellt werden. Dabei handelt es sich um Produkte wie Alkoholtupfer, Augenklappen, Biopsy, Venenverweilkanülen, Cramerschienen, Dauerkatheter und Drainageschläuche. Diese verordnungsfähigen Sprechstundenbedarfsartikel sind auf dem Rezept mit der Ziffer 9 zu versehen.

PxD | Sprechstundenbedarf - Hilfsmittel

Sprechstundenbedarf - Hilfsmittel

  • Alkoholtupfer, Augenklappen
  • Drainageschläuche, Dreiwegehähne
  • Einmalbiopsienadeln, Einmalhautstanzen
  • Holzstäbchen, Holzspatel
  • Infusionsgeräte, Butterfly’s, Venenverweilkanülen
  • Urinbeutel für Kinder

Hilfsmittel, die im Sprechstundenbedarf verordnungsfähig sind, sind auf einem gesonderten Rezept zu verordnen, das zusätzlich zur Ziffer 9 mit der Ziffer 7 zu versehen ist.

Hinweis:
Nicht alle in einer Praxis benötigten Materialien und Hilfsmittel gelten als Sprechstundenbedarf und können auf Rezept bezogen werden. Einige Krankenkassen fordern gesonderte Verordnungen für beispielsweise Verbandstoffe und Hilfsmittel – Mischverordnungen sind nicht zugelassen. Als Sprechstundenbedarf verordnungsfähige Hilfsmittel sind in diesem Fall in einem gesonderten Rezept aufzuführen, welches zusätzlich zu der Ziffer "9" mit der Ziffer "7" versehen werden muss.

PXD | Sprechstundenbedarf - Symbol im Shop
Sprechstundenbedarf (SSB) Symbol

Gut zu wissen: Alle SSB-Artikel sind im Online-Shop mit diesem Symbol gekennzeichnet:

PxD | Sprechstundenbedarf - Symbol
Unser Sprechstundenbedarf-Service – Einfach und kostenlos!

Die Bestellung von Sprechstundenbedarf kann kompliziert sein. Wir stehen Ihnen jedoch unterstützend zur Seite und bieten Ihnen einen komfortablen Rundum-Service:

  • Kostenlose Lieferung – unabhängig von der Bestellmenge.
  • Beratung inklusive – unser Team hilft Ihnen gerne weiter.
  • Einfache Abrechnung – wir übernehmen die Abrechnung direkt mit der Krankenkasse. Sie schicken uns nur das ausgefüllte Rezept.

So funktioniert’s:
PxD | Bestellvorgang
1. Ausfüllen:

Arzt füllt das Rezept vollständig aus und sendet es per Post (E-Mail/Fax nicht erlaubt).

2. Versand:

Nach Eingang des Rezepts bearbeiten und versenden wir Ihre Bestellung sofort.

3. Abrechnung:

Wir rechnen direkt und kostenlos mit der Krankenkasse ab.







Wichtige Hinweise:
  • Die Abrechnungsvorschriften unterscheiden sich je nach Bundesland. Bei Fragen helfen wir gern oder Sie kontaktieren die Krankenkasse direkt.
  • Bei einigen AOK-Stellen ist eine vorherige Genehmigung nötig – bitte klären Sie das vorab.
  • Bei Fragen sind wir kostenfrei erreichbar unter Telefon-Nr. 0800 – 600 66 30.
PxD | Sprechstundenbedarf - Abrechnung

Worauf ist bei der Rezeptausstellung zu achten?

So füllen Sie das Rezept aus:

1. Krankenkasse und Krankenkassen-Nr. eintragen

2. IK-Nummer der Kasse eintragen

3. Betriebsstätten-Nummer (BSNR) eintragen

4. Lebenslange Arztnummer (LANR) eintragen

5. Datum des abzurechnenden Quartals eintragen

6. Kreuzen Sie die 9 für Sprechstundenbedarf und die 7 für Hilfsmittel an

7. Praxisstempel, Name und Vorname Arzt/ Ärztin, Telefonnummer, Adresse und Berufsbezeichnung eintragen, E-Mail, Nach der Bearbeitung erfolgt umgehender Versand.

8. Unterschrift Arzt/ Ärztin

9. Artikelbezeichnung pro Position mit Abmaßen (z. B. 4 x 5 cm) und Mengeneinheiten (z.B. 500 Stück, 12 Rollen) eintragen

10. Bestellmenge eintragen
PxD | Rezeptausstellung
PxD | Adressdaten

Wie läuft die Abrechnung mit der Krankenkasse?
Das übernehmen wir für Sie – Sie müssen sich um nichts weiter kümmern. Einfach Rezept ausfüllen, einreichen – fertig. Dieser Service ist für Sie kostenlos!

Wird Sprechstundenbedarf in jedem Bundesland gleich abgerechnet?
Nein. Jedes Bundesland hat eigene Bestimmungen zur Abrechnung von Sprechstundenbedarf. Bitte fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrer Krankenkasse nach, oder nehmen Sie mit uns Kontakt auf: 0800 – 600 66 30.

Worauf muss ich sonst noch achten?
Bei einigen AOK-Stellen müssen Rezepte vor der Anforderung genehmigt werden.

Sie haben noch Fragen zum Sprechstundenbedarf?
Kein Problem – unsere ausgebildeten Medizinprodukteberaterinnen sind gerne für Sie da. Rufen Sie uns gleich an: 0800 – 600 66 30.

Rechtliche Hinweise
Bitte beachten Sie, dass es keine bundeseinheitlichen Richtlinien zum abrechenbaren Sprechstundenbedarf gibt. Daher sind unsere Hinweise nicht verbindlich. Bitte sprechen Sie ggf. mit Ihrer Krankenkasse.

Alle Preise im Kapitel Verbandstoffe sind knapp kalkulierte AE-Preise. Bei Preisänderungen seitens der Hersteller gelten deren neue Listenpreise ab deren Inkrafttreten.
Hinweis zu den Krankenkassen
Bitte beachten Sie, dass bei den folgenden Krankenkassen eine Mischverordnung, d.h. Verbandstoffe und Hilfsmittel auf einem Rezept, nicht zulässig ist.

Die Rezepte müssen getrennt rezeptiert werden. AOK Hessen, AOK Nordost (Brandenburg), RPD Sachsen Anhalt, AOK Plus Sachsen, AOK Rheinland-Pfalz/Saarland und AOK Plus Thüringen.
Rechtliche Hinweise
Alle Änderungen auf den Rezepten bitte von der Ärztin / dem Arzt gegenzeichnen lassen!

Und ab zur Post. Bitte senden an:

PxD Praxis-Discount GmbH
Sprechstundenbedarf
Hans-Wunderlich-Straße 7
D-49078 Osnabrück

Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten stehen Ihnen unser Kundenservice
mit Rat und Tat zur Seite:

Nutzen Sie unser Kontaktformular und unsere Experten melden sich bei Ihnen: